Auktion: 554 / Modern Art Day Sale am 08.06.2024 in München Lot 467


467
Lotte Laserstein
Porträt Katharina und Anne-Marie Riedl, Ca. 1932.
Öl auf Holz
Schätzpreis: € 40.000 - 60.000
+
Porträt Katharina und Anne-Marie Riedl. Ca. 1932.
Öl auf Holz.
Rechts oben signiert. 65 x 50 cm (25,5 x 19,6 in).

• Lotte Laserstein gilt heute als eine der bedeutendsten deutschen Malerinnen des 20. Jahrhunderts.
• Eindringliches Doppelporträt mit außergewöhnlicher und für das Werk der Künstlerin charakteristischer Präsenz.
• Die zwischen 1927 und 1933 in Berlin entstandenen Bilder stellen aus heutiger Sicht den Höhepunkt ihres Œuvres dar.
• Bis April 2024 findet eine große Einzelausstellung im Moderna Museet in Stockholm statt und bis September 2024 werden ihre Arbeiten im Leopold Museum in Wien gezeigt
.

PROVENIENZ: In Familienbesitz seit Entstehung.

"Lotte Laserstein - diesen Namen wird man sich merken müssen. Die Künstlerin gehört zu den allerbesten der jüngeren Malergeneration. Ihr glanzvoller Aufstieg wird zu verfolgen bleiben."
Berliner Tageblatt, 1929

Aufrufzeit: 08.06.2024 - ca. 18.29 h +/- 20 Min.

Als eine der ersten Frauen, die ein Kunststudium an der Berliner Akademie absolviert, wird Lotte Laserstein im Berlin der Weimarer Republik als "leuchtendes Talent" und "große Könnerin" gefeiert. (Unterhaltungsblatt der Düsseldorfer Nachrichten, 14.1.2930; Der Berliner Westen, 12.12.1930) Doch bereits 1933, nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten und ihrer Emigration nach Schweden, beginnt sie in Vergessenheit zu geraten. Weder in der Öffentlichkeit noch im wissenschaftlichen Diskurs findet sie bis in die 1990er Jahre kaum Erwähnung, ganz im Gegensatz zu vielen ihrer männlichen Zeitgenossen. Ähnlich wie Käthe Kollwitz entwickelt Laserstein ihre ganz eigene Bildformel, welche mit keinem Oberbegriff wie etwa der Neuen Sachlichkeit zu fassen ist. So ist die beeindruckende Realistin als eine der wichtigsten deutschen Malerinnen des 20. Jahrhunderts anzusehen, nicht zuletzt auch wegen ihrer thematischen Ausrichtung hin zur "Rolle der Neuen Frau".

In unserem Doppelporträt scheint das Thema die Rolle des Neuen Mädchens zu sein. Laserstein platziert das Schwesternpaar sehr präsent und bewusst in den Bildraum. Durch den eindringlichen, klaren Blick des älteren Mädchens wird diese Präsenz noch verstärkt. Es scheint, als nehme sie den Betrachter entschlossen ins Visier und ist zugleich eine sensible Beobachterin ihrer Umwelt. In inniger Verbundenheit halten die Mädchen gemeinsam einen Ball, ein für Mädchen aus dieser Zeit eher ungewöhnliches Attribut, sind Ballspiele und sportliche Aktivitäten doch eher Jungen vorbehalten. Geschickt platziert Laserstein die Hände der Mädchen um den Ball – Augen und Hände sind wohl überlegt inszeniert. Die jüdische Künstlerin befindet sich zu Beginn der 1930er Jahre auf dem Höhepunkt ihres kreativen Schaffens, was dieses Doppelporträt beweist. Nach Lasersteins Entwurf gehört diesen beiden entschlossenen, furchtlosen und zupackenden Mädchen die Zukunft. Das Bildnis der Schwestern ist als ein Bild, eine Idee ihrer Möglichkeiten zu sehen. Wie sie selbst sollten sie einer neuen Frauengeneration angehören, die ihr Leben selbstbestimmt in die Hand nehmen. [AW/NK]




Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Lotte Laserstein "Porträt Katharina und Anne-Marie Riedl"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

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Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
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Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.

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Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.